| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen jeder Art, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder nach § 34c GewO bedürfen. |