Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Erwerb, das Halten, die Vermietung und die Veräußerung von Immobilienprojekten, Grundstücken und Sondereigentum sowie von Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen und für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie deren Verwaltung (einschließlich des Asset-Managements und der Hausverwaltung) sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender, geschäftsführender Gesellschafter an Kommanditgesellschaften.