Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Eisenflechter, Bautrocknungsgewerbe, Bodenleger/Fliesenleger, Fuger im Hochbau, Holz- und Bautenschutzgewerbe, Betonbohrer und -schneider, Einbau von genormten Baufertigteilen, Trockenbauarbeiten.