Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Aus- und Weiterbildung, sowie Arbeitsbeschaffung in der Gastronomie, sowie Sicherheit, Reinigung, Catering, Veranstaltungsplanung, Gaststättenbetrieb und deren Entwicklung und Ausbau, Automatenaufstellung, Valet Service.