Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung sämtlicher Tätigkeiten des Parkettlegerhandwerks und des Bodenlegergewerbes sowie alle damit zusammenhängenden Nebentätigkeiten, wie z.B. Parkettverlegung, Platten- und Mosaikverlegung, Raumausstattung, Trockenbau, Abriss, An- und Verkauf sowie Vertrieb von Baustoffen, Dekorationsartikeln, Fußbodenbelägen, Parkett, Laminat, Parkett- und Holzprodukten nebst Zubehör; Im- und Export vorgenannter Erzeugnisse an Groß- und Einzelhändler sowie Endverbraucher sowohl off- als auch online.