| Gegenstand | Der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung und Verpachtung, Verwaltung und Instandhaltung eigenen Grundbesitzes sowie eigener Immobilien. Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz und Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34 c GewO bedürfen, werden nicht ausgeübt. |