Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erkennen, Entwickeln, Fördern, Betreuen, Beraten und Vertreten von Sport-Talenten sowie deren Heranführen und Vermittlung an, bzw. die vertragliche Verpflichtung durch professionelle Sportvereine und Sport-Clubs.