Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist gem. § 34 C Gewerbeordnung der Ankauf von Grundstücken, die Bebauung von Grundstücken insbesondere die Planung und die Errichtung von Wohn- und Geschäftsgebäuden und deren Verkauf an Dritte.