mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausübung der Hilfeleistungen in Steuersachen gem. § 1 Abs. 1 und 2 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung vom 4. November 1975 (BGBl I S. 2735).