| Gegenstand | Der Erwerb von Grundstücken, die Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens auf diesen Grundstücken als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern und/oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, die Nutzerakquisition, die Gebrauchsüberlassung der entwickelten Immobilien an Dritte sowie die Verwaltung und Verwertung von Immobilien im eigenen oder fremden Namen. Die Gesellschaft übt keine eigene Bautätigkeit aus; sie beauftragt damit Dritte. Tätigkeiten nach § 34 c GewO werden von der Gesellschaft nicht übernommen. |