| Gegenstand | Das Erwerben, das Halten, das Verwalten und das
Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Vermögensverwaltung
ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht auf Rechnung
Dritter oder als Dienstleistung für Dritte. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem
Kreditwesengesetz, nach dem Kapitalanlagegesetzbuch oder nach der
Gewerbeordnung bedürfen, sind ausgeschlossen. |