Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse, und erlaubnisfreie Beratungsdienstleistungen.