| Gegenstand | Die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen und Führungen in allen betriebswirtschaftlichen, organisatorischen, technischen und personellen Angelegenheiten; beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen. Weiterhin der Kauf und Verkauf, die Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von Mobilien und Immobilien jeglicher Art. Tätigkeiten, die nach § 32 des Kreditwesengesetzes oder nach §§ 34e, 34f, 34h oder 34i der Gewerbeordnung einer Erlaubnis bedürfen, nimmt die Gesellschaft nicht vor. |