Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so bestimmt die Gesellschafterversammlung die Vertretungsbefugnis.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung:
Handelsgeschäfte aller Art, Verwaltung ihres Vermögens, Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Immobilien, Beteiligungen an anderen Unternehmungen, Patenten und anderen Schutzrechten.