| Gegenstand | Erwerb, der Bau, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien, insbesondere die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz an Dritte, der Erwerb von Grundstücken, die Neubautätigkeit auf eigenem Grund und Boden sowie der Ankauf von Bauland zu diesem Zweck, soweit keine erlaubnispflichtige Tätigkeit im Sinne von § 34 c GewO vorliegt. |