Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere das Eingehen, Erwerben, Halten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen sowie die erlaubnisfreie Unternehmensberatung.