| Gegenstand | Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben von unabhängigen und frei verfügbaren digitalen Gesundheitsplattformen über die Schlaganfall-Erkrankung, vorrangig der Webseite "Schlaganfallbegleitung" (https://schlaganfallbegleitung.de/). Hierfür stellt die Gesellschaft Informationen für Patienten, Angehörige und Interessierte über ein Krankheitsbild bereit, um die Gesundheitsbildung, Gesundheitskompetenz und Therapietreue (Adhärenz) zu fördern. ln verständlicher Sprache werden Videos produziert und Texte verfasst, damit medizinische Fachthemen besser verstanden werden. Zudem listet sie Selbsthilfegruppen und Anlaufstellen. Die oben genannten Beratungsleistungen werden unentgeltlich erbracht. Sie bietet ihren Seitenbesuchern außerdem die Möglichkeit, sich bei allgemeinen Fragen an Ärzte und Therapeuten zu wenden. Weitere Serviceleistungen werden entwickelt und realisiert. Zur Realisierung des Gesellschaftszwecks beschäftigt und beauftragt sie medizinisches Fachpersonal. Bei diesem Fachpersonal handelt es sich um Hilfspersonen irn Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO. Die Gesellschaft kommt damit der gesundheitspolitischen Forderung nach seriöser Aufklärung und Wissensvermittlung nach. |