| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist - stets unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten - im Rahmen der Funktion einer Finanzholding sowohl die Gründung und der Erwerb sowie die Beteiligung an und die Veräußerung von Unternehmen, die Verwaltung der Beteiligungen an Unternehmen, die Errichtung von Niederlassungen als auch die strategische Steuerung und Koordinierung der Gesellschaft und ihrer Beteiligungen. |