| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Sind bis zu zwei Geschäftsführer bestellt, so vertreten diese die Gesellschaft stets einzeln. Sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. |