Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb von Rechten, insbesondere Urheberrechten, für Werke der Tonkunst deutschen sowie ausländischen Ursprungs, der Druck und Vertrieb von Werken der Tonkunst, die Übertragung von Rechten an solchen Werken zur Auswertung gegenwärtig bekannter und zukünftig bekannt werdender Verwertungsarten - einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Herstellung - und den Vertrieb mechanischer Vervielfältigungen.