| Gegenstand | Das Halten und die Verwaltung von eigenem Grundbesitz, der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungs- und Teileigentum sowie die Planung und Errichtung von Gebäuden und sonstigen Bauwerken, insbesondere sämtliche Maßnahmen des Hoch- und Tiefbaus. |