Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der online- und stationäre genehmigungsfreie Groß- und Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Pflanzen, Haushalts- und Gartenwaren, Textilien und Accessoires, Sport- und Freizeitartikeln sowie die Erbringung von damit zusammenhängenden genehmigungsfreien Dienstleistungen wie Auslieferung der Waren durch fremde und eigene Lieferdienste. Weiter die Vermietung von Freizeit- und Partyartikeln. Der Handel wird überwiegend Online betrieben.