| Gegenstand | Förderung der Altenhilfe und Wohlfahrtspflege durch Betreuung, Pflege und Beratung hilfsbedürftiger Menschen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Zu diesem Zweck, insbesondere um die hilfsbedürftigen gehörlosen Menschen vor sozialer und gesundheitlicher Gefährdung zu bewahren, kann die Gesellschaft die dafür erforderlichen Einrichtungen, wie Pflegeheime, Seniorenwohnheime errichten, betreiben und verwalten. |