| Gegenstand | Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; c) die Förderung des Wohlfahrtswesens, im Sinne von § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung.
Der Gegenstand und Zweck der Gesellschaft zu a) wird verwirklicht durch die Organisation und Durchführung nationaler und internationaler Austausche z.B. in Bezug auf die berufliche Bildung, der Vermittlung von fachlicher, kultureller, interkultureller und sprachlicher Bildung sowie der Durchführung entsprechender Projekte und Veranstaltungen, Förderung und Organisation von Praktika zur Förderung der Sprachkenntnisse und zum Kennenlernen verschiedener Kulturen, Organisationsformen, Arbeitswelten unter Einbeziehung moderner Technologien und Medien. Dazu können auch Themen zur politischen und interkulturellen Bildung und Medienkompetenz in verschiedenen Formaten zählen.
Der Gegenstand und Zweck der Gesellschaft zu b) wird verwirklicht durch Entwicklung, Förderung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen in Form von Workshops, Seminaren, Schulungen, Praktika insbesondere zu den Themen Förderung, Organisation und Durchführung von Bildungs- und Hilfsprojekten bezogen auf insbesondere Persönlichkeitsentwicklung, Gesundheitsvorsorge und Prävention, dies kann z.B. erfolgen mittels der Bereitstellung von Handlungswissen zu den Themen gesunde Ernährung, alternative Heilmethoden, Gesundheitsprävention, Erste Hilfe vor allem in Bezug auf Selbstverantwortung zur privaten Gesundheitsvorsorge, Austausch und Schulung insbesondere in Bezug auf die Aus- und Weiterbildung im Gesundheitsbereich und die Tätigkeit in Gesundheitsunternehmen gegebenenfalls verbunden mit Sprachkursen, Werkstattprojekte "Hilfe zur Selbsthilfe" für Eltern mit Kindern und Jugendlichen in schwierigen beruflichen und sozialen Situationen. Diese Projekte haben zum Ziel Eltern zu unterstützen ihre Probleme zu überwinden und einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Die Vorbildwirkung der Eltern sowie die Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen in diesen Wandlungsprozess ebnet diesen den Weg in eine Ausbildung und gute persönliche und berufliche Zukunft.
Der Gegenstand und Zweck der Gesellschaft zu c) wird verwirklicht durch insbesondere allgemeine soziale Beratungs- und Betreuungsleistungen, Schulungen, Bildungsmaßnahmen und Projekte, die Personen mit sozialen Problemen eine aktive Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen und stärker greifende Hilfen entbehrlich machen, insbesondere der Unterstützung von Menschen in diversen schwierigen Situationen bei der Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben. Dies kann z.B. durch Beratungs- und Bildungsangebote sowie Projekte zur Reintegration in den Arbeitsmarkt erfolgen. Solche Projekte können die Tätigkeit in Werkstätten (gemeinnützig) gegebenenfalls kombiniert mit Bildungsangeboten beinhalten. |