Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von mobilen Applikationen, Internetportalen und Internetseiten mit Bezug zu medizinischen Präparaten sowie der Vertrieb von solchen Produkten und Dienstleistungen sowie der Großhandel mit medizinischen Präparaten, Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln sowie pflanzlichen Produkten und allen damit in Zusammenhang stehenden Geschäften, mit Ausnahme genehmigungs- oder erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.