Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Softwarelösungen und Dienstleistungen zur Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung für Unternehmen und deren Mitarbeiter, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem StBerG, KWG, RDG oder einer sonstigen behördlichen Erlaubnis bedürfen.