| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 der Abgabenordung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch Musikveranstaltungen aller Art, Theatervorstellungen, Kleinkunstdarbietungen, Filmvorführungen, Tanzvorstellungen, Vortragsveranstaltungen, Führungen sowie Ausstellungen. |