Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 der Abgabenordung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch Musikveranstaltungen aller Art, Theatervorstellungen, Kleinkunstdarbietungen, Filmvorführungen, Tanzvorstellungen, Vortragsveranstaltungen, Führungen sowie Ausstellungen.