| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 Alt. 1 und Alt. 2 BGB und von vergleichbaren Bestimmungen anderer Rechtsordnungen über das Verbot oder die Beschränkung der ln-sich- und Mehrfachvertretung befreit. |