| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen sowie die betriebswirtschaftliche und unternehmerische Beratung sowie die temporäre Übernahme von Leitungsfunktionen in Unternehmen. |