| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung, der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, einschließlich Immobilien, ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. |