Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Online-Shops, Werbeportalen und Foren sowie online-Verkäufen jeglicher Art, insbesondere Hardware, Food, non-Food, Dienstleistungen und downloadbare Dinge.