| Gegenstand | Die Erbringung von Architekten-, städtebauliche Gesamtplanungs-, Innenarchitektur- und Ingenieurleistungen, insbesondere die gestaltende, baukünstlerische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, Siedlungen und Städten, die Überwachung und Betreuung der Errichtung von Bauwerken und alle im Zusammenhang mit Architekten-, städtebauliche Gesamtplanungs- und Innenarchitekturleistungen stehenden sonstigen Tätigkeiten, soweit diese nicht einer behördlichen oder berufsständischen Erlaubnis bedürfen. |