| Gegenstand | Die Vermittlung von Darlehensverträgen, die Vermittlung von Anlegern an Kreditinstitute, die Beratung und Analyse von Unternehmen (Crowdlending) sowie die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erlaubnispflichtig sind, werden nicht erbracht. |