Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Abrechnung der Krankenkosten-, Arznei- und Hilfsmittelkosten für Privatpatienten mit den Krankenkassen und Beihilfestellen des öffentlichen Dienstes vorzubereiten.