| Gegenstand | Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen und sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die einer Erlaubnis oder Zustimmung bedürfen, insbesondere die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. |