| Gegenstand | Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Rechtsform im In- und Ausland, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung unter Ausschluss von Tätigkeiten, die der Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagengesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |