Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Vermögenswerten im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, der Gewerbeordnung oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.