| Gegenstand | (i) Erwerb, Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen und sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen, sind nicht Gegenstand, sowie (ii) Erbringung von Beratungsdienstleistungen als Unternehmensberater. |