| Gegenstand | Die Entwicklung, Projektierung, der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, die Wirtschaftsberatung, die Vermittlung von Werk- und Dienstleistungen und die gewerbsmäßige Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum, Wohneigentümern und die gewerbsmäßige Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum von Wohneigentümern und die Verwaltung von Mietverhältnissen Dritter über Wohn- und Gewerberäume und Grundstücke, auch im Rahmen des § 34 c Gewerbeordnung. |