Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Erwerb, Halten, Veräußern und Verwalten eigenen Vermögens, sowie Beteiligung an anderen Unternehmen jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte und Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere Erbringung von Beratungs- und Management-Dienstleistungen unter Ausschluss solcher Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, der Gewerbeordnung oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.