Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, der Betrieb und die Verwaltung von Krankenanstalten, Krankenhäusern, Kliniken, Heimen, Tageskliniken, Einrichtungen für betreutes Wohnen, Therapiezentren und sonstigen Einrichtungen der stationären, ambulanten und anderweitigen Gesundheitsversorgung. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen, Rechtsgeschäften und Dienstleistungen berechtigt, die im vorbezeichneten Zusammenhang anfallen oder sonst den Zwecken der Gesellschaft dienlich erscheinen; dazu gehört auch die Unterhaltung von gastronomischen Betrieben.