| Gegenstand | Die Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gemäß der §§ 1 und 2 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) und entspricht im Wesentlichen der in der Firma genannten Berufsbezeichnung. lnsbesondere ist Gesellschaftszweck der Firma der Betrieb eines Architektur- und Planungsbüros mit der Erbringung von Architekturleistungen, Planung und Realisierung von Bauten jeglicher Art, einschließlich Umbauten und Renovationen, wobei die Gesellschaft die bei der Berufsausübung geltenden Berufspflichten achtet. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. |