| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Allgemeinheit i.S. von § 52 AO, hierbei insbesondere:
a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung; b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung;
c) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit;
d) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger
Zwecke. Zur Verwirklichung des Satzungszwecks gemäß § 2 Abs. 2 dienen insbesondere
folgende Maßnahmen: i. Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, z. B. durch
Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation von Kursen, Tagungen und Symposien, Erstellung von Best-Practice-Listen,
Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien; ein Schwerpunkt liegt dabei auch in der Förderung eines gesellschaftlichen
Diskurses hinsichtlich der zunehmenden Digitalisierung; ii. Bildung und Weiterbildung i. S. von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern von
Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland
domiziliert zu sein), z. B. im Bereich Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement, durch Veranstaltung von Kursen,
Tagungen, Symposien, sowie Schulungen; iii. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente
bzw. -medien, welche der Förderung der Bildung und Weiterbildung dienen, insbesondere auch im Sinne einer zunehmenden Vernetzung (z. B. geeignete
Internetplattformen, Printmedien, Newsletter etc.); iv. Planung, Durchführung, Vergabe und Evaluation von Forschungsaufträgen und sonstigen Projekten und Programmen zu ausgewählten Fragen der Förderung gemeinnütziger Tätigkeiten i.S. von Abs. 2. Schwerpunkte liegen
hierbei in der Entwicklung von innovativen Konzepten zu den Themen Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement sowie zu den
verschiedenen Aspekten der digitalen Transformation in unserer Demokratie, Zivilgesellschaft und Arbeitswelt; wissenschaftliche Ergebnisse werden durch die Gesellschaft zeitnah veröffentlicht und so der Allgemeinheit zugänglich gemacht; v. Ermöglichung und Verbesserung von schulischer und beruflicher Bildung, Förderung der Zivilgesellschaft sowie der sozialen Innovationsfähigkeit in Entwicklungsländern; vi. Eingehen von öffentlichen Partnerschaften zur Verwirklichung der vorstehend genannten Punkte; vii. Tätigkeiten der Politikberatung, primär durch Erarbeitung von Empfehlungen
zu möglichen oder geplanten Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Punkten; viii. Trägerschaft von Einrichtungen, die geeignete Bildungsmaßnahmen durchführen; ix. Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratung und Information von Ehrenamtlichen zu
sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen Engagement; Kompetenzvermittlung zur Stärkung zivilgesellschaftlicher
Organisationen und bürgerschaftlich engagierter Personen. |