Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kontrolle und Überwachung der Ausführungsplanung, die Bauüberwachung sowie die Bearbeitung von Bauprojekten im Sinne der ingenieurtechnischen Vorbereitung, Planung und Durchführung von Bauvorhaben, die Beratungstätigkeit auf diesem Gebiet sowie die Vergabe von Bauleistungen an Subunternehmer sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.