Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere von Immobilienvermögen zu Wohnzwecken in Gera, sowie die Beteiligung an Unternehmen, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.