| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe (§ 52, Nr. 4 AO), die Förderung der Erziehung (§ 52, Nr. 7 AO), sowie die Förderung der Unfallverhütung (§ 52, Nr. 12 AO).
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen:
Die Gesellschaft wird Träger einer Kindertagesstätte.
Des Weiteren wird angeboten: Elternberatung, Erziehungsberatung, Elterntrainings sowie Eltern-Kind-Gruppen mit pädagogischer Begleitung/Beratung sowie Elternabendgestaltung und Elternseminare zu verschiedenen Entwicklungsthemen; sozialpädagogische Fortbildungen für Tagespflegepersonen (Tagesväter und Tagesmütter) und Erzieher/innen; Kurse und Schulungen im Bereich Erste Hilfe. In diesem Zusammenhang wird es Kurse für Eltern geben ("Erste Hilfe am Kind"), sowie Kurse für Kita- und Schulkinder selbst, bei denen den Kindern Gefahrenquellen und Unfallverhütung nahegebracht werden sollen. Außerdem werden auch spezielle Erste-Hilfe-Kurse für pädagogisches Fachpersonal angeboten. |