Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Das Beherbergungsgewerbe, insbesondere die Einrichtung und Unterhaltung von Heimen für Kinder, Wohnungslose und Asylbewerber/anerkannte Asylbewerber, von Kinderhäusern, von Frauenhäusern für Frauen mit und ohne Kinder, von Studentenwohnheimen, von Hotels, Hostels, Aparthotels, von zu vermietenden Apartments von Krankenhäusern und Psychiatriekliniken.