Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Unternehmensgegenstand ist die Verwirklichung nachstehender Zwecke: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO). Die Verwirklichung der Zwecke erfolgt insbesondere durch: a) Vermittlung von Wissen und Bildung von Netzwerken u.a. durch die Durchführung von Veranstaltungen und Kommunikationsmaßnahmen zur Gestaltung sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltiger Strategien, Maßnahmen und staatlicher Instrumente in den Bereichen Verkehr, Energie, Stadtentwicklung und Klimaschutz. Zielgruppen sind hierbei Vertreter der Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft in Entwicklungsländern; b) Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung von angemessenen sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Strategien, Maßnahmen und staatlichen Instrumenten in den Bereichen Verkehr, Energie, Stadtentwicklung und Klimaschutz im lokalen und nationalen Kontext in Entwicklungsländern; c) Die Finanzierung der gemäß lit. a und b aufgeführten Tätigkeiten wird durch Drittmittel seitens staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen und Spenden gewährleistet. Die Gesellschaft kann ihre steuerbegünstigten Zwecke im Ausland verwirklichen, wenn die jeweilige Tätigkeit neben der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beitragen kann (§ 51 Abs. 2 AO).