Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Tätigkeit als Gebäudereiniger, die Ausführung von Trockenbau- und Abrissarbeiten, die Ausführung von Fliesen-, Platten-, Mosaik-, Estrich- und Parkettleger, Raumausstatter, Betonstein und Terrazzoarbeiten sowie sonstiger Bauarbeiten im Rahmen von Wohnungs-, Gewerberaums- und Gebäudeteilsanierungen, wobei meisterpflichtige Arbeiten nur durch Beauftragung hierfür zugelassener Subunternehmer ausgeführt werden.