Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien und Grundstücken, sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, auch als Komplementärin von Kommanditgesellschaften und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Erwerb von Grundstücken.